Erdgas-Erschließung in Alterstedt
Update vom 22.10.2021
In seiner Sitzung am 21.10.2021 hat der Gemeinderat Schönstedt der Abtretungs- und Schuldübernahmevereinbarung zum Konzessionsvertrag zwischen der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Netze Bad Langensalza GmbH (NBL) zugestimmt.
Hintergrund (Auszug aus dem Vertrag):
Zwischen der Gemeinde Schönstedt und der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) wurde am 06.04./19.04.2017 gemäß § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Konzessionsvertrag für das gesamte Gebiet der Gemeinde Schönstedt geschlossen.
Im Zuge des Netzbetriebs wurde nunmehr jedoch durch die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN), dem Netzbetreiber der TEAG, festgestellt, dass eine Erschließung des Ortsteils Alterstedt aufgrund der Lage der Bestandsnetze der TEAG dem Gesichtspunkt einer gaswirtschaftlich rationellen Betriebsführung und somit den Zielen des § 1 EnWG für eine preisgünstige und effiziente Versorgung widersprechen würde.
Zugleich wurde auch festgestellt, dass eine Erschließung des Ortsteils durch die NBL unter den genannten Gesichtspunkten möglich wäre. Um die wegerechtliche Grundlage für eine solche Erschließung zu schaffen, sind die Vertragspartner übereingekommen, dass die TEAG Rechte und Pflichten aus dem mit der Gemeinde Schönstedt bestehenden Konzessionsvertrag unter Zustimmung der Gemeinde an die NBL für den Ortsteil Alterstedt abtritt.
Stand: 06.05.2021
Liebe Einwohner!
Im Jahr 2023 ist in Alterstedt die Erschließung mit Erdgas möglich. Voraussetzung ist, dass genügend Hauseigentümer einen Anschluss beauftragen. In der letzten Ortsteilratsitzung hat der eingeladene Gasnetz-Betreiber (NETZE Bad Langensalza) erläutert, was dazu notwendig ist.
Nachfolgend werden einige wichtige Fragen beantwortet, die wir bereits in Erfahrung gebracht haben. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den Ortsteilbürgermeister oder den Ortsteilrat wenden.
Was ist der Vorteil eines Erdgas-Anschlusses?
- Ist die vorhandene Heizung älter als 20 Jahre, kann ein Austausch aus technischen oder gesetzlichen Gründen sinnvoll bzw. notwendig sein. Zum Beispiel weil die bestehende Anlage die Abgasgrenzwerte nicht einhält oder noch einwandige Öltanks verbaut sind.
- Ab dem Jahr 2026 wird der Neubau bzw. Austausch von Ölheizungen gesetzlich eingeschränkt. Es müssen dann ggf. zusätzliche Wärmequellen aus erneuerbaren Energien (z.B. Solarthermie, Erdwärme, Wärmepumpe, usw.) installiert werden.
- Für Erdgas-Heizungen sind im Gegensatz zu Ölheizungen oder Holzpellets keine Lagerräume notwendig.
- Erdgas wird in monatlichen Abschlägen berechnet, dadurch sind die Heizkosten nicht auf einmal zu bezahlen, wie es bei Flüssiggas, Heizöl usw. der Fall ist.
Können bestehende Flüssiggas-Heizungen auf Erdgas umgerüstet werden?
- Dies ist vom Heizungstyp abhängig. Hierzu kann Ihr Heizungsservice Auskunft geben.
Besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Bauarbeiten einen Glasfaser-Anschluss für schnelles Internet zu erhalten?
- Ja. Bei jedem neuen Gas-Hausanschluss wird zusätzlich ein Leerrohr für Glasfaser-Leitungen mitverlegt.
- Im Rahmen der Erdgas-Erschließung von Alterstedt entstehen dem Hauseigentümer hierfür keine zusätzlichen Kosten.
- Wird ein Erdgas- oder Glasfaser-Hausanschluss erst später beauftragt, können für die Leerrohr-Installation Kosten anfallen.
- Durch das Leerrohr kann jederzeit mit wenig Aufwand eine Glasfaserleitung verlegt werden, ohne dass noch einmal die Straße geöffnet werden muss.
Werden noch andere Leitungen im Dorf erneuert, wenn die Straße einmal geöffnet wird?
- Gasnetz-Betreiber und Wasser-/Abwasserzweckverband arbeiten bei der Maßnahme zusammen. Dadurch kann der eigentlich sehr viel später geplante Ausbau der Wasser-/Abwasserleitungen und der Anschluss an die Kläranlage in Bad Langensalza in das Jahr 2023 vorgezogen werden.
Was kostet ein Erdgas-Anschluss?
- Dies ist vom Aufwand bei der Anschluss-Herstellung abhängig, z.B. der Leitungslänge usw.
- Im Rahmen der Erschließungsarbeiten ist ein Hausanschluss günstiger als wenn er später nachträglich erfolgt, z.B. weil keine zusätzliche Baustelleneinrichtung notwendig ist und die Tiefbaufirma einmal vor Ort ist.
- Ein Planer des Gasnetz-Betreibers vereinbart einen Termin mit Ihnen, berät Sie zur optimalen Leitungsführung und erstellt ein Angebot.
Wer baut das Stück Gasleitung von der Grundstücksgrenze zum Gebäude?
- In erster Linie baut der Gasnetzbetreiber die Gasleitung bis zum Übergabepunkt, dem Gaszähler.
- Es können jedoch auch Vereinbarungen für Eigenleistungen getroffen werden. Dies kann die Bereitstellungskosten senken.
Werden Straßenausbau-Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben?
- Nein. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist seit dem Jahr 2020 gesetzlich neu geregelt worden. Die Beitragspflicht der Grundstückseigentümer ist entfallen.
Wie lange dauern die Bauarbeiten?
- Nach derzeitigem Stand der Planungen erfolgen die Bauarbeiten in mehreren Bauabschnitten in den Jahren 2023 bis 2025.
Wird es eine Einwohnerversammlung zum Thema Erdgas-Erschließung geben?
- Sollten es die Corona-Situation und die damit verbundenen behördlichen Einschränkungen erlauben, wird es eine Einwohnerversammlung geben.
- Bis dahin können Fragen direkt an den Ortsteilbürgermeister oder den Ortsteilrat gestellt werden.
Wo bekomme ich zusätzliche Informationen?
- Auf unserer Internetseite www.alterstedt.de sowie im Schaukasten am Backhaus wird über den Fortschritt der Planungen informiert.
Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Erdgas-Hausanschluss interessiere?
- Füllen Sie das Formular aus. Geben Sie es beim Ortsteilbürgermeister oder dem Ortsteilrat ab. Sie können es auch in den Gemeinde-Briefkasten am Backhaus einwerfen.
Verpflichte ich mich mit der Interessenbekundung zu einem Vertrag?
- Nein. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Bedarfsermittlung. Der Netzbetreiber wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein individuelles, unverbindliches Angebot erstellen. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen.
- Das Gleiche gilt auch für die Installation eines Glasfaseranschlusses.
Wann ist Einsendeschluss für das Interessenbekundungsverfahren?
- Geben Sie Ihr Formular bis spätestens 14. Mai 2021 ab.